§ 238 BAO; § 207 Abs 2 BAO
Ein Haftungsbescheid darf nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist erlassen werden.
VwGH 17.12.2003, 99/13/0036
§ 238 BAO; § 207 Abs 2 BAO
Ein Haftungsbescheid darf nur innerhalb der Einhebungsverjährungsfrist erlassen werden.
VwGH 17.12.2003, 99/13/0036