Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seiner Replik mit der fristgerechten Geltendmachung der Investitionszuwachsprämie auseinander, vertritt aber im Gegensatz zum BMF und zu einer in einer aktuellen Entscheidung zur Geltung gebrachten Rechtsmeinung des UFS nicht die Ansicht, dass die fristgerechte Geltendmachung die Einbringung einer Steuererklärung voraussetzt.
UFS, 01.01.2003, RV/0203-F/03