Zusammenfassung: Der UFS Wien erläutert, dass die im konkreten Fall in Folge einer Geschäftsvermittlung zugewendeten finanziellen Ersatzleistungen für nicht konsumierte Gratisurlaube nicht als steuerlich irrelevante Incentivezahlungen qualifiziert werden können.
UFS Wien, 25.06.2004, RV/0413-W/02