§ 293b BAO
Die "Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten" ist im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu beurteilen.
VwGH 16.12.2003, 2003/15/0110
§ 293b BAO
Die "Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten" ist im Zeitpunkt der Bescheiderlassung zu beurteilen.
VwGH 16.12.2003, 2003/15/0110