§ 73 BAO
Der VwGH bestimmt den Beendigungszeitpunkt der Kompetenz des Finanzamts zur Abgabenerhebung.
VwGH 17.12.2003, 99/13/0032
§ 73 BAO
Der VwGH bestimmt den Beendigungszeitpunkt der Kompetenz des Finanzamts zur Abgabenerhebung.
VwGH 17.12.2003, 99/13/0032