§ 16 Abs 1 UStG 1994
Eine Korrektur der Vorsteuer darf nur im Fall der Uneinbringlichkeit der Forderung veranlasst werden.
VwGH 05.06.2003, 99/15/0219
§ 16 Abs 1 UStG 1994
Eine Korrektur der Vorsteuer darf nur im Fall der Uneinbringlichkeit der Forderung veranlasst werden.
VwGH 05.06.2003, 99/15/0219