Da die Kommission zur rückwirkenden Bewilligung einer Beihilfe nicht legitimiert ist, gelangt das Durchführungsverbot für Energieabgabenvergütungen weiter zur Anwendung.
Da die Kommission zur rückwirkenden Bewilligung einer Beihilfe nicht legitimiert ist, gelangt das Durchführungsverbot für Energieabgabenvergütungen weiter zur Anwendung.