Da die Kommission zur rückwirkenden Bewilligung einer Beihilfe nicht legitimiert ist, gelangt das Durchführungsverbot für Energieabgabenvergütungen weiter zur Anwendung.
EuGH, 21.10.2003, c-261/01; EuGH, 21.10.2003, C-262/01
Da die Kommission zur rückwirkenden Bewilligung einer Beihilfe nicht legitimiert ist, gelangt das Durchführungsverbot für Energieabgabenvergütungen weiter zur Anwendung.
EuGH, 21.10.2003, c-261/01; EuGH, 21.10.2003, C-262/01
