§ 303 BAO
Den Antragsteller trifft die beweis- und Behauptungspflicht bezüglich der Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens.
VwGH 27.11.2003, 2003/15/0115
§ 303 BAO
Den Antragsteller trifft die beweis- und Behauptungspflicht bezüglich der Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Verfahrens.
VwGH 27.11.2003, 2003/15/0115