Die rechtzeitige Geltendmachung eines mittels Fax eingebrachten Einspruchs ist im Einbringungszeitpunkt, nicht im Zeitpunkt des Einlangens zu beurteilen.
VfGH, 09.03.2004, B 1493/03
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Die rechtzeitige Geltendmachung eines mittels Fax eingebrachten Einspruchs ist im Einbringungszeitpunkt, nicht im Zeitpunkt des Einlangens zu beurteilen.
VfGH, 09.03.2004, B 1493/03
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