§ 8 ErbStG; § 8 Abs 5 ErbStG
Da der Nachlasskonkurs einen Ausschlussgrund für die Einantwortung an einen erbserklärten Erben darstellt, besteht kein "Erwerb eines Grundstücks", der die Einhebung der Mindeststeuer rechtfertigen könnte.
VfGH, 24.09.2003, B 706/00