§ 250 Abs 3 BAO
Nur der Spruch, nicht aber die Begründung eines Steuerbescheids unterliegt der Anfechtung.
VwGH 18.11.2003, 2003/14/0083
§ 250 Abs 3 BAO
Nur der Spruch, nicht aber die Begründung eines Steuerbescheids unterliegt der Anfechtung.
VwGH 18.11.2003, 2003/14/0083