Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob und in welchem Ausmaß ein bei einer beruflichen Auslandsreise angefallener Verpflegungsmehraufwand als Betriebsausgabe in Abzug gebracht werden kann.
UFS Graz, 10.10.2003, RV/0531-G/02
Rechtsgrundlagen: § 21 GehG 1956