§ 167 Abs 2 BAO
Der VwGH erläutert, in welchen Ausmaß eine strafgerichtliche Verurteilung Bindungswirkung für ein nachfolgendes Finanzstrafverfahren entfaltet.
VwGH 18.11.2003, 97/14/0079
§ 167 Abs 2 BAO
Der VwGH erläutert, in welchen Ausmaß eine strafgerichtliche Verurteilung Bindungswirkung für ein nachfolgendes Finanzstrafverfahren entfaltet.
VwGH 18.11.2003, 97/14/0079