Zusammenfassung: Ausgangspunkt dieses Beitrags bildet § 11a EStG, der mit dem BBG 2003 insofern modifiziert wurde, als er nun eine Steuerbegünstigung in Form der Anwendung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs 1 EStG für nicht entnommene Gewinne natürlicher Personen ermöglicht. Die Autorin setzt sich nun mit der Zielsetzung dieser Regelung auseinander und erläutert, inwieweit sie eine Rechtsformneutralität in der Besteuerung bezweckt bzw zur Folge hat. Weiters befasst sie sich mit den einkommensteuerlichen Rahmenbedingungen und prüft einen allfälligen Reformbedarf im Bereich der Nachversteuerung. Schließlich behandelt sie die Frage, ob § 11a Estg auch eine taugliche Grundlage für dei Steuerprivilegierung nicht begünstigter Sanierungsgewinne darstellen könnte.