Zusammenfassung: Der Autor setzt sich mit den Konsequenzen der Neuordnung der Organisationsstruktur der Bundesfinanzverwaltung auseinander und prüft, ob die Zueignung eines Guthabens, das infolge eines fehlerhaften Steuerbescheids gutgeschrieben wird, den Tatbestand der Unterschlagung erfüllt.
Rechtsgrundlagen: VO BGBl II Nr 168/2004; § 205 BAO; § 134 StGB; § 239 BAO