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Geltendmachung einer Investitionszuwachsprämie

SteuernSWK 2004, S 506 Heft 14 und 15 v. 15.5.2004

Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert, dass der Antrag auf Zuteilung einer Investitionszuwachsprämie bis zur Rechtskraft des Bescheides eingebracht werden kann.

BMF 04.05.2004

Rechtsgrundlagen: § 108e EStG; Rz 8229 EStR

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