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Aus der jüngsten Rechtssprechung

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (VfGH-Erkenntnisse); STB Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse); Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (EuGH-Urteile)SWK 2004, R 29 Heft 14 und 15 v. 15.5.2004

§ 1 Abs 1 UStG 1994

Die an ein Schlankheitsstudio gezahlten Beiträge unterliegen auch nach Vertragsbeendigung der Umsatzsteuerpflicht, da die Leistungsbereitschaft als sonstige Leistung zu qualifizieren ist.

VwGH 21.10.2003, 98/14/0027

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