§ 85 Abs 2 BAO
Der VwGH nimmt zur Sanierung von Vollmachtsmängeln bei der Antragstellung durch eine dritte Person Stellung.
VwGH 30.10.2003, 99/15/0267
§ 85 Abs 2 BAO
Der VwGH nimmt zur Sanierung von Vollmachtsmängeln bei der Antragstellung durch eine dritte Person Stellung.
VwGH 30.10.2003, 99/15/0267