§ 16 Abs 1 EStG 1988
Bei einer Kenntnis der örtlichen Umgebung der Verpflegungsstellen kann ein Verpflegungsmehraufwand steuerlich nicht anerkannt werden.
VwGH 29.10.2003, 2003/13/0033
§ 16 Abs 1 EStG 1988
Bei einer Kenntnis der örtlichen Umgebung der Verpflegungsstellen kann ein Verpflegungsmehraufwand steuerlich nicht anerkannt werden.
VwGH 29.10.2003, 2003/13/0033