Die Absetzung des Abschlussprüfers kann auch erst nach dessen Wahl beantragt werden, wenn der wichtige Grund für die Ablösung erst danach eintritt.
OGH 27.11.2003, 6 Ob 112/03v
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Die Absetzung des Abschlussprüfers kann auch erst nach dessen Wahl beantragt werden, wenn der wichtige Grund für die Ablösung erst danach eintritt.
OGH 27.11.2003, 6 Ob 112/03v
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