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Aus der jüngsten Rechtssprechung

RechtsprechungDr. Eleonore Berchtold-Ostermann (VfGH-Erkenntnisse); STB Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse); Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel und Dr. Christian Widhalm (EuGH-Urteile)SWK 2004, R 27 Heft 13 v. 1.5.2004

§ 33 Abs 4 Z 3 lit a EStG 1988

Die Abgrenzung zwischen Kinderabsetzbetrag einerseits und Unterhaltsabsetzbetrag anderseits trägt dem Umstand Rechnung, dass eine getrennte Haushaltsführung mit Mehraufwendungen verbunden ist.

VwGH 24.09.2003, 2003/13/0063

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