Zusammenfassung: Auch nur eine geringfügige Tätigkeit schließt die Zugrundelegung des Hälftesteuersatzes für den Aufgabegewinn infolge einer Betriebsliquidation aus.
UFS Wien, 18.03.2004, RV/2432-W/2002
Rechtsgrundlagen: § 37 EStG; § 2 Abs 3 EStG; § 29 Z 4 EStG