Zusammenfassung: Eine Werklieferung eines ausländischen Unternehmens in Österreich stellt eine Bauleistung nach § 19 Abs 1a UStG dar; das damit in Zusammenhang stehende Vorsteuerabzugsrecht kann nur im Zuge eines Veranlagungsverfahrens geltend gemacht werden.
UFS Graz, 05.03.2004, RV/0045-G/04