§ 9 BAO
Bei der Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern kann kein Auswahlverschulden begründet werden.
VwGH 18.09.2003, 2001/15/0003
§ 9 BAO
Bei der Aufgabenverteilung zwischen Gesellschaftern kann kein Auswahlverschulden begründet werden.
VwGH 18.09.2003, 2001/15/0003