§ 184 BAO
Der VwGH bejaht die Zulässigkeit einer Schätzung, wenn eine Buchhalterin die Identität ihrer Klienten nicht preisgibt.
VwGH 24.02.2004, 99/14/0247
§ 184 BAO
Der VwGH bejaht die Zulässigkeit einer Schätzung, wenn eine Buchhalterin die Identität ihrer Klienten nicht preisgibt.
VwGH 24.02.2004, 99/14/0247