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Liebhaberei bei EDV-Dienstleistungen

KurzinfoSWK 2004, K 11 Heft 12 v. 20.4.2004

§ 2 EStG

Der VwGH qualifiziert einen nebenberuflichen EDV-Dienstleistungsbetrieb als einkommensteuerliche Liebhaberei.

VwGH 22.01.2004, 98/14/0003

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