Zusammenfassung: Das Absehen von einer angemessenen Verzinsung bei einer Tantiemenzahlung an einen Gesellschafter ist als verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH zu qualifizieren.
BFH, 22.10.2003, IR 36/03
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
Zusammenfassung: Das Absehen von einer angemessenen Verzinsung bei einer Tantiemenzahlung an einen Gesellschafter ist als verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH zu qualifizieren.
BFH, 22.10.2003, IR 36/03
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG