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Vorschuss von Tantiemen und verdeckte Gewinnausschüttung

KurzinfoSWK 2004, K 9 Heft 11 v. 10.4.2004

Zusammenfassung: Das Absehen von einer angemessenen Verzinsung bei einer Tantiemenzahlung an einen Gesellschafter ist als verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH zu qualifizieren.

BFH, 22.10.2003, IR 36/03

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG

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