§ 303 Abs 1 BAO
Im materiellen Strafrecht muss keine Korrelation zwischen der Gewinnminderung einer Person und einer Einkunftserhöhung einer anderen Person bestehen.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0147
§ 303 Abs 1 BAO
Im materiellen Strafrecht muss keine Korrelation zwischen der Gewinnminderung einer Person und einer Einkunftserhöhung einer anderen Person bestehen.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0147