Zusammenfassung: Der Autor setzt sich in seinem Beitrag mit einer Auslegung des § 12 Abs 3 Z 3 KStG (in der Fassung der Entwurfsvorlage für das Steuerreformgesetz 2005), der bei Zwischenkörperschaften eine steuerneutrale Berücksichtigung von Einlagen bzw Teilwertabschreibungen in mittelbar verbundene Gesellschaften vorsieht, auseinander. Dabei vertritt er die Ansicht, dass die Steuerneutralität bei Zwischengesellschaften auch bei Einlagenrückerstattungen zum Tragen kommen müsste, um die Funktionsweise des Modells der Steuerwirksamkeit und -neutralität von Einlagen, Einlagenrückerstattungen und Liquidationsgewinnen zu gewährleisten.