§ 9 BAO
Die Übertragung der steuerlichen Aufgabenbereich an eine dritte Person entlastet den Geschäftsführer nicht von seiner Haftung.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0106
§ 9 BAO
Die Übertragung der steuerlichen Aufgabenbereich an eine dritte Person entlastet den Geschäftsführer nicht von seiner Haftung.
VwGH 16.09.2003, 2000/14/0106