Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur rechtlichen Zuordnung der Einkünfte eines Arztes, der eine Privatklinik führt und dabei auch stationäre Leistungen erbringt, Stellung.
BFH, 02.10.2003, IV R 48/01
Rechtsgrundlagen: § 22 EStG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur rechtlichen Zuordnung der Einkünfte eines Arztes, der eine Privatklinik führt und dabei auch stationäre Leistungen erbringt, Stellung.
BFH, 02.10.2003, IV R 48/01
Rechtsgrundlagen: § 22 EStG