§ 5 Abs 4 FLAG
Für ständig in der Türkei aufhältige Kinder kann kein Anspruch auf Familienbeihilfe geltend gemacht werden.
VwGH 18.09.2003, 2000/15/0204
§ 5 Abs 4 FLAG
Für ständig in der Türkei aufhältige Kinder kann kein Anspruch auf Familienbeihilfe geltend gemacht werden.
VwGH 18.09.2003, 2000/15/0204