§ 16 Abs 1 Z 6 EStG
Der VwGH erörtert, dass zurückgelegte Wege zwischen Wohnadresse und Arbeitsplatz nicht als Dienstreise qualifiziert werden, wenn der Arbeitnehmer über mehrere Arbeitsstätten verfügt und eine davon in seiner Wohnung eingerichtet ist.
VwGH 16.09.2003, 97/14/0173