§ 68 Abs 1 EStG
Die Zuschläge für die Sonntagsarbeit in einer Gaststätte unterliegen nicht der Lohnsteuerpflicht.
VwGH 17.12.2002, 2000/14/0088
§ 68 Abs 1 EStG
Die Zuschläge für die Sonntagsarbeit in einer Gaststätte unterliegen nicht der Lohnsteuerpflicht.
VwGH 17.12.2002, 2000/14/0088