Zusammenfassung: Das Betanken eines Leasingfahrzeugs im Namen und auf Rechnung des Leasinggebers begründet umsatzsteuerlich keine Lieferung vom Leasinggeber an den Leasingnehmer.
EuGH, 06.02.2003 Rs. C-185/01 Auto Lease Holland BV, Vorabentscheidungsersuchen des deutschen BFH