Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Beurteilung der Fremdüblichkeit eines Kaufvertrags zwischen Familienangehörigen Stellung.
BFH, 15.10.2002, IX R 46/01
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG
Zusammenfassung: Der BFH nimmt zur Beurteilung der Fremdüblichkeit eines Kaufvertrags zwischen Familienangehörigen Stellung.
BFH, 15.10.2002, IX R 46/01
Rechtsgrundlagen: § 20 EStG