Zusammenfassung: Beitragszahlungen an eine Rückdeckungsversicherung zur Erfüllung der Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer begründen keine verdeckten Gewinnausschüttungen.
BFH, 07.08.2002, I R 2/02
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG
Zusammenfassung: Beitragszahlungen an eine Rückdeckungsversicherung zur Erfüllung der Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer begründen keine verdeckten Gewinnausschüttungen.
BFH, 07.08.2002, I R 2/02
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG