§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987
Die steuerliche Begünstigung des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 gelangt nur bei Teilung einer Liegenschaft, nicht aber im Fall der Teilung mehrerer Liegenschaften zur Anwendung.
VwGH 18.06.2002, 2001/16/0409
§ 3 Abs. 2 GrEStG 1987
Die steuerliche Begünstigung des § 3 Abs 2 GrEStG 1987 gelangt nur bei Teilung einer Liegenschaft, nicht aber im Fall der Teilung mehrerer Liegenschaften zur Anwendung.
VwGH 18.06.2002, 2001/16/0409