§ 6 Abs. 4 UmgrStG
Der VwGH beschreibt die umgründungssteuerliche subjektbezogene Berücksichtigung von Gebühren und Verkehrssteuern nach Maßgabe des Handelsrechts.
VwGH 18.06.2002, 2001/16/0597; VwGH 2001/16/0598
§ 6 Abs. 4 UmgrStG
Der VwGH beschreibt die umgründungssteuerliche subjektbezogene Berücksichtigung von Gebühren und Verkehrssteuern nach Maßgabe des Handelsrechts.
VwGH 18.06.2002, 2001/16/0597; VwGH 2001/16/0598