§ 17 EStG 1988
Mit der Pauschalierung nach § 17 EStG ist auch eine Abgeltung der Kosten für die Wiederaufforstung und die Pflege des stehenden Holzes verbunden.
VwGH 19.06.2002, 99/15/0264
§ 17 EStG 1988
Mit der Pauschalierung nach § 17 EStG ist auch eine Abgeltung der Kosten für die Wiederaufforstung und die Pflege des stehenden Holzes verbunden.
VwGH 19.06.2002, 99/15/0264