§ 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG
Der VwGH nimmt zur Bemessung der Erbschaftssteuer bei Erfüllung einer nichtigen (weil formungültigen) letztwilligen Verfügung durch den Erben Stellung.
VwGH 18.06.2002, 2002/16/0002
§ 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG
Der VwGH nimmt zur Bemessung der Erbschaftssteuer bei Erfüllung einer nichtigen (weil formungültigen) letztwilligen Verfügung durch den Erben Stellung.
VwGH 18.06.2002, 2002/16/0002