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Offenlegungspflicht gemäß § 119 BAO

SteuernBMFSWK 2003, S 246 Heft 6 v. 15.2.2003

Zusammenfassung: Das BMF beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen des § 119 BAO.

Rechtsgrundlagen: § 119 BAO

Weiterführende Hinweise: BMF, 14.01.2003

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