§ 299 BAO
Der VwGH beschreibt die Prüfungskompetenz des VwGH bezüglich behördlicher Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Verlustbeteiligungssystemen.
VwGH 22.05.2002, 99/15/0119
§ 299 BAO
Der VwGH beschreibt die Prüfungskompetenz des VwGH bezüglich behördlicher Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Verlustbeteiligungssystemen.
VwGH 22.05.2002, 99/15/0119