§ 10 Abs. 2 EStG 1988
Der Klientenstock zählt zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Steuerberatungskanzlei.
VwGH 16.05.2002, 98/13/0180
§ 10 Abs. 2 EStG 1988
Der Klientenstock zählt zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Steuerberatungskanzlei.
VwGH 16.05.2002, 98/13/0180