§ 4 Abs. 1 EStG 1988
Die Entnahme eines fremdfinanzierten Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen hat auch die Entnahme der Verbindlichkeit zur Folge.
VwGH 28.05.2002, 98/14/0157
§ 4 Abs. 1 EStG 1988
Die Entnahme eines fremdfinanzierten Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen hat auch die Entnahme der Verbindlichkeit zur Folge.
VwGH 28.05.2002, 98/14/0157