§ 12 UStG 1994
Bei Unklarheiten bezüglich der Identität des Leistungserbringers oder dessen Unauffindbarkeit im Prüfungszeitpunkt steht trotz zweifelsfreier Leistungsdurchführung kein Vorsteuerabzugsrecht zu.
VwGH 16.05.2002, 96/13/0168; VwGH 96/13/0169