§ 8 KStG 1988
Die Rückzahlung von Gesellschafterzuschüssen im Rahmen einer Gewinnausschüttung ist steuerneutral.
VwGH 22.05.2002, 98/15/0186
§ 8 KStG 1988
Die Rückzahlung von Gesellschafterzuschüssen im Rahmen einer Gewinnausschüttung ist steuerneutral.
VwGH 22.05.2002, 98/15/0186