Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag zur Abzugsfähigkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer mit der Auslegung der Begriffe "Arbeitszimmer", "Wohnungsverband" und "Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit" auseinander und weisen darauf hin, dass auch eine räumliche Trennung oder eine Verteilung der Arbeitsräume auf verschiedene Wohnungen der Qualifikation als einheitliches Arbeitszimmer nicht entgegensteht.