Zusammenfassung: Eine Umgründung mit Buchwertfortführung bewirkt keine Unterbrechung der Siebenjahresfrist nach § 37 Abs 5 EStG 1988.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 5 EStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 06.11.2002
Zusammenfassung: Eine Umgründung mit Buchwertfortführung bewirkt keine Unterbrechung der Siebenjahresfrist nach § 37 Abs 5 EStG 1988.
Rechtsgrundlagen: § 37 Abs 5 EStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 06.11.2002