§ 16 Abs 2 BewG; § 16 BewG; BBG 2003; § 29 Z 1 EStG
Urnik geht in ihrem Beitrag auf die Übertragung von Wirtschaftsgütern ein, die gegen eine Rentenvereinbarung durchgeführt wurden. Sie hält fest, daß mit dem BBG 2003 umsatzsteuerliche, schenkungssteuerliche und gebührenrechtliche Konsequenzen drohen.